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Klaas Hinners
Mein Buch unter dem Pseudonym Gulliver von Gestern jetzt im Handel! Auf 274 Seiten wird die Entwicklung unserer Heimat in den letzten 70 Jahren aus der persönlichen und unternehmerisch geprägten Sicht eines Landwirtes/Forstwirtes/Soldaten/Familienvaters - mit tropischem Kolorit wegen Engagements in der Entwicklungshilfe - analysiert. Ergebnis ist ein Aufruf, das eigene Leben - und das seiner Familie - wieder selbst in die Hand zu nehmen. Dazu ist die Rolle des Staates auf Kernaufgaben zu reduzieren, der uns zu einer "Herde von Sklaven" ohne Verfügung über das eigene Schicksal - inkl. Einkommen - zu machen droht. Erhältlich ist das Buch beim Novum-Verlag unter www.novumverlag.com oder im Buchhandel sowie als e-Book.
26.08.2026 Um die Diskussionen um den Spitzenkandidaten der AfD bei der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zu versachlichen, möchten wir im Internet für jedermann zugängliche Informationen wie folgt zusammenfassen: • Nach kaufmännischer Lehre wurde ein Bachelor – Abschluss an einer Fernhochschule in Hamburg 2016 erworben. 2014 erfolgte die Gründung der Firma Reima, in der der Kandidat im Bereich Marketing aktiv war, um 180 verschiedene Düfte für Raumbeduftungen zu verkaufen. • Aus der katholischen Kirche ausgetreten. • Seit 2016 über Liste in Landtag eingerückt, um dort – umgeben von seiner Verwandtschaft – fernab irgendeiner Verantwortung seinen von den Alt-Parteien zugeteilten Paria-Status zu genießen/zu versilbern mit einer „Entschädigung“ (Artikel 48 Grundgesetz) weit über dem, was der Kandidat jemals verdient hat. • Die Gewinne der Reimar sollen 2016-2019 zwischen 10 und 30.000 € gelegen haben (Umsatz 300-500.000 €). Zu Corona-Zeiten Einbruch (Entschädigungen?). Seit 2023 „moderate Erholung“. In Anlehnung an Umsatz wird Gehalt auf 30-60.000 € pro Jahr geschätzt. • Der Kandidat ist verheiratet und konnte immerhin zur Realisierung des Parteiprogramms mit einer Tochter beitragen, was durchaus als unterdurchschnittlich selbst hierzulande einzustufen ist. Für den Wähler stellt sich die Frage, ob die bisherige Lebensleistung, die gewonnenen Erfahrungen, das schauspielerische Talent und die rhetorische Begabung die Annahme rechtfertigen, dass hier ein Ministerpräsident verborgen sein könnte, der im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten eines solchen die Lage in Sachsen-Anhalt verbessern kann. Zumindest als Vermarkter seiner selbst beweist er größeres Geschick als Mitbewerber. Fairerweise ist jedoch abschließend festzustellen, dass bei anderen Kandidaten es auch nicht besser aussieht und auch diese eher als Berufspolitiker einzustufen sind, zu zwei Dritteln aus öffentlichen Diensten stammen und sich als Unternehmer nie versucht haben.
03.07.2026 Als Vater von 8 Kindern (mit einer nicht berufstätigen, akademisch ausgebildeten Frau) danke ich für Ihren Bericht am 2.7.2026: „So wenige Kinder wie nie seit dem Krieg“ Ergänzend möchte ich zur Aufdeckung der Ursachen feststellen: Die genannten 1,3 Kinder je Frau beinhalten auch ausländische Frauen, die in Deutschland niedergekommen sind, so dass tatsächlich die Quote 1,2 liegt. Eine Differenzierung nach religiösem Bekenntnis enthüllt, dass Frauen - muslimischen Glaubens 3,1 - katholischen Glaubens 2,1 - ohne/protestantischen Glaubens 0,7 an Geburtenrate aufweisen. Abrücken von christlich geprägten Lebenskonzepten und Ersatz durch um Selbstverwirk-lichung/Emanzipation kreisende Überzeugungen wirkt sich verheerend auf die Weitergabe des Lebens und unsere Zukunft aus. Verheerend ist auch – erzwungen durch die Einkommensverluste durch immer weiter ansteigende Steuern und Abgaben – die für viele Familien unvermeidliche Berufstätigkeit von Frauen zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Bei Kindern unter 3 Jahren sind 40 % der Frauen berufstätig (50 % in Teilzeit), bei Fehlen dieser Kinder liegt die Erwerbsquote bei fast 80 % (20-64 Jahre). Zum Vergleich dazu beträgt diese Erwerbsquote in Frankreich lediglich 67 % mit entsprechend deutlich mehr Kindern. Im Ergebnis korreliert steigende Berufstätigkeit bei Frauen mit sinkender Kinderzahl. Vor diesem Hintergrunde wäre es allerdings bereits hilfreich, so Steuern und Abgaben drastisch reduziert würden, um potentielle Mütter nicht zu zwingen, sich anderswo zu verdingen, um Ausgabenorgien des Staates zu finanzieren. Tatsächlich kommen angesichts einer Umverteilung des Bruttosozialproduktes im Umfange von 70 % aus Erwerbsarbeit bei dem Arbeitenden ohnehin nur noch 30 % an. Es bestätigt sich die Erkenntnis, dass sich selbst perpetuierend Steuern und Abgaben immer mehr steigen müssen, um der negativen Auswirkungen dieser Belastungen der Familien noch Herr zu werden, zumal auf diese Weise die Familie als Basis unseres Zusammenlebens gleich mit entsorgt wird: in meinem Bundesland Brandenburg werden inzwischen 70 % der Kinder von Alleinerziehenden betreut, gerne dann auch vom Staat durch hochbezahlte Mitarbeiter in der Sozialindustrie.
25.06.2026 Zum positiven Tenor Ihrer Berichterstattung am 24.6.2026 über „Kommissionsbericht“ zur Kosteneindämmung bei der Alterssicherung, der mit Aktivrente – nach schwedischem Vorbild – vom Bundeskanzler als „genial“ eingestuft wurde, ist fast untergegangen, dass diese zwangsweise zu einer Erhöhung der Abgabenlast für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von je „bis zu 2 %“ führen wird. Aus der Unfähigkeit zur Kosten-Eindämmung wurde auf Kosten der noch im Wirtschaftsleben Aktiven eine Einnahmen-Aufstockung, die nun bald auch Selbständige und Beamte erfassen soll. Dabei stützt sich das neue System auf zukünftige Gewinne an der Börse, die angesichts schwindender Wirtschaftskraft am Ende gar nicht zu erreichen sind. Auch das Schicksal der „Pflege“ lässt besorgen, dass es bei 4 % nicht bleiben wird. Auf dem „Weg in die Knechtschaft“ (Hayek) wird weiter gewandelt.
15.06.2026 Unsere Demokratie zerstört sich selbst! Aktive Minderheiten dominieren die schweigende Mehrheit, die infolge Verpflichtung gegenüber Familie und Arbeit keine Zeit für Beteiligung an Politik hat. Meinungsbildungsprozesse objektiver Art in den Medien werden von Kräften beherrscht, die produktive Arbeit gar nicht mehr kennen. Christliche Grundlagen geraten in Vergessenheit und kirchliche Bollwerke gegen den Zeitgeist drohen zu verschwinden. Die Teilnahme am Leben einer Gemeinschaft beschränkt sich zusehends darauf, möglichst viel für sich selbst herauszuholen, jedoch möglichst wenig zum gemeinsamen Bemühen beizutragen. Philosophische Grundlagen unseres Zusammenlebens vom kategorischen Imperativ bis zu den zehn Geboten sind bestenfalls noch Gegenstand von Verunglimpfung und Unverständnis. Bildung wird ersetzt durch die Fähigkeit mehrsprachig zu diskutieren ohne Entwicklung eines eigenen Referenzsystem, stattdessen Gerinnen zum Fachidioten (Berufsausbildung). Es dominieren die 7 Todsünden: Avaritia Inzwischen werden 70 % des Bruttosozialproduktes denen weggenommen, die dieses er-schaffen haben, um dieses insbesondere auch an Protagonisten parasitäre Lebensformen um zu verteilen. Superbia Im Wettstreit der Meinungen über den richtigen Weg werden Vorstellungen jen-seits der eigenen nur noch bekämpft, ohne einen Reflexionsprozess auch nur versucht zu haben. Luxuria Die Weitergabe des Lebens an folgende Generationen (ohne Moslems/Katholiken nur noch 0,7 Kinder pro Frau) wird reduziert auf horizontale Erfrischungen und Austausch von Körpersäften zur Lustmaximierung. Dazu gegebenenfalls ergänzt durch sogenannte Ab-treibungen (7.000.000), Empfängnisverhütung, Förderung krankhafter Verirrungen im Rahmen von LSBTIQ+ und gar Geschlechtsumwandlung. Ira Der öffentliche Diskurs inzwischen dadurch geprägt, dass die Kräfte, die sich die Berli-ner Republik zur Beute gemacht haben, alternative Bemühungen nach dem Vorbild von 1984 (George Orwell) zur Umkehr bekämpfen und so der "Weg in die Knechtschaft" (Hayek) weiter eingeschlagen bleibt. Gula Diese beschränkt sich inzwischen nicht nur auf eine Nahrungsaufnahme bis zum Übergewicht, sondern entfaltet sich in hedonistischen Konzepten unter Verdrängung von Grundlagen für gedeihliches Zusammenleben von Pflichterfüllung bis zum selbstlosen Dienen. Invidia Dieser hat ein Ausmaß angenommen, das von der Steuerprogression bis einkom-mens-abhängiger Staffelungen der Zahlungen von Dienstleistungen reicht. Acedia Da inzwischen Millionen über Bürgergeld und andere „sozial“ genannte Gaben sich in parasitären Lebensformen eingenistet haben, beschränkt sich die Teilnahme am Leben und Förderung unserer Zukunft darauf, sich vom Sofa aus darüber zu beschweren, dass die Geschenke nicht groß genug geraten sind. Nach diesem Blick auf die Sünden nunmehr eine Betrachtung der 7 Tugenden, die seit Jahrhunderten den christlichen Glauben prägen: Fides Inzwischen bekennen sich nicht einmal mehr die Hälfte der Bevölkerung zum Glauben nach christlichen Grundsätzen. Diese wichen dort Überzeugungen, die um Selbstverwirklichung ohne Rücksicht auf das Ganze kreisen. Dieses geht so weit, dass lebensfeindlichen Konzepten von der Abtreibung bis zu LSBTIQ* gehuldigt wird und verbliebene Leistungsträger in die Emigration getrieben werden. Dennoch erwartet die verantwortliche, abtretende Generation großzügige Alimentation im Alter durch die Kinder anderer. Ein Arrangement, das die gewählten Lebenskonzepte nicht mehr nachhaltig bleiben lässt. Spes Hoffnung mit dem Aspekt Ausdauer wird abgelöst von dem Bewusstsein, dass man von einer Katastrophe in die andere taumelt. Diese reichen von Corona über das Klima bis hin zu Demographie. Eigene Anstrengungen sind selbstverständlich verpönt, stattdessen sollen es andere richten, allen voran der „Staat“. Caritas Lauthals wird verkündet, dass allen Mühseligen und Beladenen geholfen werden muss. Diese Liebe kennt keine Grenzen mehr und schließt selbsternannte Hilfsbedürftige aus aller Welt ein. Dieses karitative Wirken erfolgt durch die dort Aktiven jedoch keineswegs uneigennützig, sondern gegen üppige Entlohnung: über das hinaus, was mit „Arbeit“ zu verdienen ist. An den so initiierten Umverteilungsprozessen im Rahmen der Sozialindustrie droht unsere Volkswirtschaft zusammenzubrechen. Sapientia Die damit verbundene Klugheit vermag sich gar nicht mehr zu entfalten, da Entscheidungsfindungsprozesse sich nicht mehr am Richtigen orientieren, sondern an Mehrheitsentscheidungen, die sich eher an den Todsünden ausrichten und daran, Pfründe zu halten/wiedergewählt zu werden: Dazu gegen alle Vernunft Geschenke Geschenke zu verteilen! Statt Korsette zum aufrechten Gehen zu schaffen, werden immer mehr Bedürftige gleich getragen! Lustitia Die damit verbundene Gerechtigkeit wurde um das Wort „sozial“ ergänzt, die von der Steuerprogression bis zur Bestrafung von Leistungsträgern (höhere Beiträge, überproportionale Abgaben, Nivellierung von Renten Ansprüchen, Gesundheitskosten,) und Belohnung von Leistungsverweigerung reichen. Damit wird die „soziale Gerechtigkeit“ zum Unrecht. Temperantia Diese dreht sich um Mäßigung und Selbstbeherrschung. Diese wird ersetzt durch unverhohlene Maximierung der Ansprüche von außerhalb der Wertschöpfung agierender Kräfte in unserer Volkswirtschaft auf Kosten der verbliebenen produktiven, am besten mit dauerhafter Verlängerung der Lebenserwartung bis zum ewigen Leben!! Fortitudo Übersetzt mit Tapferkeit und der Fähigkeit zum Standhalten auch in aussichtsloser Lage. Stattdessen wird sich aus der Verantwortung abgemeldet und das Problem Dritten überlassen. Dieses reicht von der Verteidigung gegen Bedrohungen von außen bis hin zur Flucht ins Ausland von insbesondere Leistungsträgern (letztes Jahr 300.000, vorwiegend Akademiker). Vor dem skizzierten Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass derzeitige Prozeduren zur Auswahl von Entscheidungsträgern, die um des Machterhalts willen sich Parteien und deren Aufträgen und Weisungen unterwerfen, einen Weg aus der Verirrung finden. Es drängt sich daher der Gedanke auf, dass die Verantwortung wieder nach unten delegiert werden muss (Individuen, Familien, Gemeinden, …). Dieses verbunden mit einem Aufstand gegen Obrigkeitshörigkeit einerseits und einer Erfüllung unver- zichtbarer Pflichten und Tugenden (auch Sekundäre) für ein gedeihliches Zusammenleben andererseits. Ohnehin hätte sich staatliches Schalten und Walten auf Kern- bereiche zu reduzieren, um das Wirken marktwirtschaftlicher Kräfte zu sichern. Nur so scheint unsere Zukunft vor den „Walking Dead“ und KI gerettet werden zu können. Dazu ist gemäß Art. 134 GG möglicherweise nicht nur das passive, sondern auch das aktive Wahlrecht auf die zu beschränken, die ihr Leben ohne „Stütze“ zu meistern vermögen, ergänzt durch Kinderwahlrecht – um der Zukunft Willen.
21.05.2026 Am 18.05.2026 konnten wir aus der Feder des Schriftstellers Andreas Maier ihren Artikel „Schönreden ist jetzt machen“ genießen, einerseits wegen der gekonnten Süffisanz und andererseits wegen der Bedeutung für „unser eigenes Seelenbild“ weit über die Zustände bei der Bahn hinaus. Vor dem Hintergrund der Unfähigkeit unserer Regierung, Reformen anzupacken, gilt nicht nur für die Bahn die Feststellung, dass wir uns daran gewöhnt haben, uns damit abzufinden, dass es so ist wie es ist: sowieso alles egal geworden und nur noch „Fatalität“ herrschend. Selbst im entstandenen Chaos bleibt man bemüht, „unsinnige Regelwerke“ (Bürokratie) durchzusetzen. Die Sehnsucht nach dem endgültigen Ende hat sich breitgemacht, der Laden wird nur noch zum Schein mit letzten Mitteln (Schuldenorgien) am Laufen gehalten. Ständig werden Verbesserungen angekündigt, bleiben dann jedoch im Rahmen von Diskussionen zum Erreichen von Kompromissen stecken. Es bleibt beim Schönreden. Neusprech-Begriffe wie „Sondervermögen“ etc. erlauben durchaus den Hinweis auf die von George Orwell in „1984“ beschriebene Welt. Das Ende ist dann für zu viele Wähler die Hoffnung auf eine selbsternannte „Alternative für Deutschland“, die dann „1984“ in die Gegenwart transferiert.
19.04.2026 Als Eltern von 9 Kindern (davon noch 5 schulpflichtig zu Hause), wobei die Mutter, als Diplomkauffrau (Uni Göttingen) ausschließlich – ohne irgendeine Bezahlung 7 Tage/Woche x 10 Stunden (davon 20 % Nachtarbeit) sich den Kindern widmet, hat uns ihr Artikel zur „Gesundheitsreform“ am 16.4.2026 alarmiert: Einerseits wird erfreulicherweise zwar berichtet, dass man inzwischen eingesehen hat, dass erhebliches Einsparpotenzial im Gesundheitswesen und damit bei den Beiträgen für Krankenkassen besteht und viele sogenannte Leistungen entbehrlich sind. Dazu wurden nun 66 Vorschläge von sogenannten Sachverständigen vorgelegt! Diese treffen naturgemäß vor allem Rentner, da für diese 80 % der Kosten entstehen. Andererseits wird nun trotzdem von unserer „Regierungs“-Koalition das Gegenteil propagiert und nach neuen Wegen gesucht, um die Beiträge zu erhöhen!! Dazu gehört die Idee, Zusatzbeiträge für Familien einzuführen, die nur über ein Einkommen verfügen, da – überwiegend die Mütter – die Aufgaben der Kinderbetreuung und -erziehung ohne Bezahlung wahrnehmen. Im Rahmen einer Art „Sippenhaft“ soll daher der Alleinverdiener als einzige Einkommensquelle der Familie einen zusätzlichen Beitrag von 3,5 % bezahlen für die Mutter. Im Ergebnis wird ein Versuch initiiert, eine Art „Zwangsarbeit“ für die Mütter einzuführen, die sich, im Gegensatz zu hochdotierten angestellten Erziehungs-, Pflege- und Lehrkräften, ihren Kindern ohne Bezahlung annehmen. Dabei kostet allein die staatliche Betreuung durch sogenannte Erzieher/Sozialarbeiter eines unbegleiteten, jugendlichen Flüchtlings jährlich 60.000,00 €! Parallel dazu soll die Verschwendung im Gesundheitswesen auch noch dadurch unterstützt werden, dass die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird, mithin Besserverdienende (und im selben Umfange auch ihre Arbeitgeber) noch mehr geschröpft werden. Statt die Familien und als „reich“ empfundene verbliebene Leistungsträger noch weiter zu belasten/bestrafen sollte daher angesetzt werden bei: - Umsetzung der identifizierten 66 Einsparvorschläge ohne Rücksicht darauf, dass dieses bei der nächsten Wahl Stimmen kosten könnte, da über 1/3 der Wahlberech- tigten leider Rentner/Pensionäre sind und sich weiter an Erhöhungen (3,74 %) weit über der Inflationsrate laben: 2026 etwa 15.000.000.000 € Zuschuss aus Bundes- Haushalt. – Bürgergeld-Empfängern, die keinen pekuniär messbaren Beitrag in unserer Volkswirtschaft erbringen und mit (2024) 52.000.000.000 € aus Steuermitteln alimentiert werden. Dieser Betrag erhöht sich um 12.000.000.000 € für „Gesundheitskosten“. Diese werden nicht etwa aus Steuermitteln aufgebracht, sondern weitgehend den Krankenkassen aufgebürdet, da nur ein Betrag von 144,00 € pro Monat als Beitrag für den Bürgergeldempfänger den Krankenkassen aus Steuermitteln überlassen wird. Bürgergeld erhalten derzeit 5.360.000. Unter den Empfängern sind jedoch auch die sogenannten Jobcenter selbst zu nennen, die die Verteilung abwickeln und dabei Kosten von 8.000.000.000 € verursachen, sodass für sogenannte Regelleistungen lediglich 29.000.000.000 € und für Unterkunft/Heizung 12.000.000.000 € für die Zielgruppe zur Verfügung stehen – Beschäftigte für die Abwicklung dieser gigantischen Umverteilungsprozess „arbeiten“ durchaus nicht kostenlos. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung entstehen 10.000.000.000 € an Verwaltungskosten. Angesichts der schwindelerregenden Höhe wurde Abstand genommen von weiteren Untersuchungen zu den Kosten bei den Kassen, Ämtern, Centern, Genossenschaften, usw. – Unfallopfer (Mitglieder der Krankenkassen und beitragsfreie Angehörige) werden auch bei Sport- und Haushaltsverletzungen von den Krankenkassen übernommen, obwohl satzungsgemäß diese nur bei Krankheiten eintreten und bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die sogenannte Berufsgenossenschaft die Kosten übernehmen. Diese begleichen deutlich großzügiger als die Krankenkassen jährlich Rechnungen in Höhe von 42.000.000.000 €. Die Beiträge hier werden ausschließlich durch Arbeitgeber aufgebracht und erhöhen entsprechend die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit mit entsprechenden Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. – Sozialhilfeempfänger wurden 2024 nach Angaben des statistischen Bundesamtes wie folgt bedacht:  Grundsicherung 20.200.000.000 €  Pflegeunterstützung 5.300.000.000 €  Unterhalt 1.600.000.000 €  Eingliederungshilfe 28.700.000.000 € – Patientenkosten werden im Rahmen der Betreuung in der Gesundheitsindustrie, bestehend aus Ärzten, Heimen und Krankenhäusern, mit Hilfe von Pauschalen abgerechnet, die quartalsweise überwiesen werden. Ob diese Pauschalen zu hoch oder zu niedrig sind vermögen die betroffenen Empfänger – bei oberflächlicher Betrachtung des Verfassers hier selbst zu gestalten, da Öffnungszeiten/Intensität der Betreuung selbst festgelegt werden können. Vor diesem Hintergrund sieht sich der Verfasser dieser Zeilen außerstande hier irgendwelche Einsparmöglichkeiten zu beziffern. – Flüchtlingen legaler oder illegaler Art ohne Teilnahme am Arbeitsmarkt, die nach 36 Monaten wie Konfetti mit Krankenkassen-Karten überschüttet werden und (nach allseits zugänglichen statistischen Quellen) die Beitragszahler der Krankenkassen mit weiteren 12.000.000.000 € belasten. – Krankengeld-Empfängern gilt es auch das Handwerk zu legen, das derzeit wie folgt funktioniert:  2 Jahre krank machen mit Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber für 6 Wochen in Höhe von 100 % und anschließend in Höhe von 70 % (maximal 120,75 € pro Tag) durch die Krankenkasse,  anschließend zur Kur für bis zu 6 Wochen,  anschließend monatelange Urlaubsreise, da ja ein Kranker keinen Urlaub nehmen kann nach aktueller Rechtslage,  der Prozess kann auch stückweise in 78 Wochen in 3 Jahren abgewickelt werden. Hierdurch entstehen Kosten von 21,63 Milliarden €, wobei als Indiz für schwindende Arbeitsmoral von 2020-2025 die Ausgaben um 35,5 % gestiegen sind. – Entgeltfortzahlungen durch Arbeitgeber für derzeit im Durchschnitt 20 Tage krank pro Jahr belastet diese mit 82.000.000.000 € (maximal 42 Tage). Im Rahmen der bestehenden Regelung werden für diese Ausfallzeiten weiter Sozialabgaben entrichtet, wofür weitere 13.000.000.000 € an Kosten für die Arbeitgeber entstehen, mithin insgesamt 95.000.000.000 € hiergegen kann sich der Arbeitgeber bis zu 80 % versichern. Diese Versicherungen sind jedoch nicht kostenlos. Bedeutsam ist das seit 2020 infolge zunehmender Krankentage die Belastungen aus Entgeltfortzahlungen bei Krankheit/Simulieren von Krankheiten sich verdoppelt haben. Die Notwendigkeit von Karenztagen drängt sich auf. In Summe mindestens 100 Mrd. Euro Einsparpotential!! bei den Ausgaben für Gesundheit. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob unser Bundeskanzler nicht doch ein „Pinocchio“ ist, wenn jetzt auch noch zur Erhöhung von Einnahmen die Abschaffung des Ehegatten-Splittings erwogen wird, angeblich als höhere Wertschätzung der Frau. Diese hinterhältige, versteckte Steuererhöhung untergräbt weiter die Familie als Institution. Wenn es nicht am Ende ein Eigentor ist, weil es am Ende keine intakten Familien mehr gibt und der Staat die Funktionen der Familien übernehmen und finanzieren muss? Da jetzt schon die nächste Generation (wegen – seit Jahrzehnten – fehlender Kinder: 2,2 Kinder pro Frau bei Katholiken und Moslems und nur noch 0,7 bei Atheisten/Protestanten) dezimiert Familien übernehmen und finanzieren muss? ist, weil potenzielle Mütter wegen Abgabenlasten zum Erfüllen der Umverteilung „arbeiten“ müssen, weiter dezimiert wird, drohen jetzt auch noch bei Rentenabgaben Erhöhungen für AN+AG von je 2 %, verbrämt als Aktien-Rente. Man wird nach alledem den Eindruck nicht los, dass wir uns durch eine Vielzahl von Zombi’s Zuständen nähern, die in einer Endlos-Serie namens „Walking Dead“ beschrieben werden, in der die letzten „Lebenden“ drohen verspeist zu werden. Dazu sei die Schlussbemerkung erlaubt, dass - die Alimentierung unserer „Walking Dead“ im Rahmen der sogenannten Sozialstaatlichkeit auch von Umverteilung geprägt ist: Einzahlungen zum zehnfachen des Mindestbeitrages führen nicht etwa zu einer zehnfachen Rente, sondern nur so einer immerhin höheren, - der Unterzeichner mit 72 immer noch eigenes Einkommen generiert für sich und seine „Unterhaltsberechtigten“, anstatt sich mit „62“ dem „vining and dining“ hinzugeben und sich zu Tode zu langweilen.
07.04.2026 Das Osterfest mit seinen Inspirationen zur Wiederauferstehung gab Anlass, letzte Beiträge zur abschüssigen Entwicklung unseres Gemeinwesens auszuwerten. Hieraus ergab sich die Not-wendigkeit zu folgender Adjustierung bei den grundgesetzlich festgelegten Verfahrensweisen zur Entscheidungsfindung, die sich seit längerem schon nicht mehr in dem Rahmen bewegen, der vom Grundgesetz vorgegeben ist: Dabei wurde das Grundgesetz, seitdem ich als Soldat 1973 hierauf vereidigt worden bin, auch offiziell 54-mal geändert. Diese Änderungen reichten von der Aufgabe vom Schutz des Le-bens (Abtreibungen, Sterbehilfe) bis zur „Sozialpflichtigkeit“. Gegenstand der heutigen Ausarbeitung soll jedoch lediglich die Betrachtung des demokratischen Willensbildungsprozesses sein, der zum Zerstören der Fundamente beitrug. 1. Die den sogenannten Parteien zugedachte Rolle nach Art. 21 Grundgesetz zeichnet sich dadurch aus, dass weit darüber hinaus die Parteien die Willensbildung unter Umgehung des Parlamentes bestimmen und das BVerfG von diesen durch Gefolgsleute um seine Unabhän-gigkeit gebracht worden ist. 2. Zur Beschränkung der Parteien auf die Ihnen nach Grundgesetz (Art. 38) zuerkannte Rolle ist daher die Aufhebung des Fraktionszwangs ebenso unvermeidlich wie die Auswahl von Abgeordneten nach dem Mehrheitswahlrecht (statt Ankreuzen von sogenannten Listen Unbe-kannter mit 5%-Klausel). 3. Gemäß Art. 48 Grundgesetz ist die Alimentierung der Abgeordneten auf eine „Entschädigung“ zu beschränken, die sich an der Höhe des Einkommens vor dem Einrücken als Abgeordneter in den Bundestag orientiert. Nur so ist das Entstehen von Berufspolitikern zu verhindern, die sich im Interesse einer Wieder- wahl an sachfremden Gesichtspunkten orientieren. Hilfreich wäre dabei auch, die Stehzeit auf eine Legislaturperiode zu beschränken. 4. Gemäß Art. 137 ist zur Wiederherstellung der Gewaltenteilung sicherzustellen, dass allen öffentlich-rechtlich Bediensteten das passive Wahlrecht vorent- halten wird. (Derzeit 2/3 der Abgeordneten regelmäßig aus öffentlichen Diensten.) 5. In analoger Anwendung der Grundsätze des Art. 134 ist notwendigerweise auch der Entzug des aktiven Wahlrechts für eben diese Klientel zu erwägen, um Selbstbedienung aus Steuern und Abgaben zu verhindern. Daher ist es durchaus auch nicht abwegig, auch Rentnern/Pensionären zumindest dann das aktive Wahlrecht zu entziehen, so sie denn mehr als 50 % ihres Einkommens aus Steu-ern/Abgaben beziehen. (Zurzeit Zuschuss aus Bundeshaushalt für Rentenkassen bei 120 Mrd. € pro Jahr). 6. Gemäß Art. 1 sind zwar alle Menschen „gleich“, angesichts aktueller Gesetzeslage Kinder jedoch nicht. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zu einem Kinderwahlrecht. Nur so ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zu verhindern, dass Entscheidungen wieder zukunftsfähig werden und sich nicht nur an der Prämisse orientieren: nach uns die Sintflut! Dieses Kinderwahlrecht kann dann von den Eltern/Erziehungsberechtigten (wegen Zerstörung der Familien) wahrgenommen werden. Dazu wurden bereits verschiedene Modelle entwickelt. Nur so kann in Zukunft verhindert werden, dass die Rolle der Legislative auf die eines Erfüllungsgehilfen der Exekutive/Empfänger von Transferzahlungen beschränkt bleibt, die nur noch zum Durchwinken von in Koalitionsverhandlungen ersonnenen Aufträgen in Buchform taugen. Als abschreckende Beispiele sei an die Willensbildung in der sogenannten „DDR“ oder aber an das Schicksal des Reichstages erinnert, der schließlich nur noch zum Absingen der National- hymne zusammenkam.
30.03.2026 Der FAZ am 25.3.2026 konnte ich entnehmen: Nachdem die sogenannte „Nettoanlagen-Investitionsquote“ unserer Volkswirtschaft, die einen Eindruck von staatlichen oder privaten Anlagen-Investitionen vermittelt, in den neunziger Jahren noch bei 7,31 % lag, ist diese inzwischen für „Bau, Maschinen, Geräte und Infrastruktur“ auf -0,23 % abgesackt. Im Ergebnis wird ein immer größerer Anteil unseres Volkseinkommens nur noch konsumiert, mithin von der Substanz gezehrt. Mit Blick auf kaum produktive Investitionen wie z.B. Fahrradwege, Investitionen in nicht angeschlossene Windparks (ohne Speicher), Abriss von Atomkraftwerken, Fehlinvestitionen etc. dürfte das Absinken der Wirtschaftsleistung sogar noch höher sein als vom Statistischen Bundesamt angegeben.
24.03.2026 Vor dem Hintergrund allseitiger Lippenbekenntnisse zu Entbürokratisierung und Einsparungen/Kostenreduktionen möchten wir zumindest für den von uns übersehbaren Sektor Land- und Forstwirtschaft konkrete Vorschläge unterbreiten, um den genannten Zielen näherzukommen. Auf diese Weise wird gleichzeitig auch die Arbeitsproduktivität im Hinblick darauf signifikant erhöht, dass nicht mehr 50 % der Arbeitszeit im Schriftwechsel/Streit/Antragstellen mit ver- schiedensten öffentlichen Einrichtungen unproduktiv vertan wird. Dadurch könnte die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt nachhaltig wiedergewonnen werden. Im Rahmen von Zwangsmitgliedschaften/Verpflichtungen sieht sich unser Sektor verschiedensten öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ausgesetzt, die sich im Rahmen eines sogenannten „Kostendeckungsprinzips“ ohne Wettbewerb zu bedienen vermögen, ergänzt durch ertragsunabhängige, mithin konfiskatorische Besteuerungen. Als Beispiele seien genannt (pro ha/Jahr): Berufsgenossenschaft 30 € Tierseuchenkasse 02 € Rechtsstreitigkeiten mit Behörden 20 € Antragstellung Betriebsprämie 20 € Wasser- und Bodenverband 24 € Höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten für Technik (z.B. Katalysator, AdBlue) 20 € Melde-, Berichts-, Dokumentationspflichten 20 € Lektüre/Umsetzung relevanter Normen 04 € Wasser- und Abwasserverband 06 € Beantragung von Entschädigungen für Wirtschaftsbeschränkungen 10 € Bau-Genehmigungen 20 € Mehrwertsteuer- Abrechnung/Entrichtung für Finanzamt 10 € Grundsteuer 04 € Landwirtschaftskammer 10 € Abgabe Steuererklärungen (zum Einkommen) 20 € Diesel-Steuer (ohne Straßenbenutzung! minus Gasöl-Beihilfe) 30 € Abwicklung der Entlohnung/Versicherung von Arbeitskräften 10 € Zulassung Maschinen (inklusive TÜV) 20 € Kontrollen vor Ort durch Behörden 20 € Energiebesteuerung nach EEG, insb. Strom 10 € Ohrmarken einziehen/verwalten 30 € BSE-Bluten 30 € 370 € Die beispielhaft aufgezählten Belastungen der Betriebe zeichnen sich dadurch aus, dass diese unabhängig von der Ertragslage zu zahlen sind, mithin auch bei Verlusten. Darüber hinaus sind diese unabhängig von tatsächlich erhaltenen Leistungen. Ergänzt werden diese Belastungen durch Steuern verschiedenster Art, die sich von der Erbschafts- bis zur Einkommensteuer an der tatsächlichen Ertragskraft des Betriebes orientieren. Dieses erfolgt jedoch häufig nur über Stundungen und Ausgleich von guten mit schlechten Jahren, verbunden mit immensem Aufwand für die Befriedigung von Antragserwartungen und Belegsammlungen seitens der Finanzämter. Weitere Belastungen der Betriebe reichen von der Befolgung von kostspieligen Auflagen für den Betrieb von Maschinen und Gebäuden bis hin zu nur noch von spezialisierten Beratern zu überblickenden Vorschriften verschiedenster Art. Immerhin werden wissend um diese Belastungen, die es anderswo in dieser Höhe nicht gibt und so zu einem Wettbewerbsnachteil führen, sogenannte Be- triebsprämien im Umfange von derzeit noch 150 €/ha/Jahr gewährt. Dieses unter Vernachlässigung von Größen-Degressionen unabhängig von der Betriebsgröße pauschal. Die Gewährung ist an Beantragung gebunden, die – immerhin computergestützt – an Kompliziertheit kaum noch zu überbieten sind und sich im Rahmen sogenannter „Reformen“ ständig ändern. Nach alledem drängt sich der Vorschlag auf, zukünftig auf die Betriebsprämien zu verzichten und im Gegenzug die oben genannten Beitragszahlungen/Abgaben durch die so freiwerdenden Mittel ohne Involvement der landwirtschaftlichen Betriebe den zuständigen Behörden/Körperschaften direkt zu überweisen, anstatt mit der Verwaltung/Kontrolle die Betriebe zu behelligen. Langfristig sollten die durch öffentlich-rechtliche Monopolisten erbrachten Leistungen jedoch (nach dem Vorbild Argentiniens) privatisiert werden, um Kräfte des Wettbewerbs wirksam werden zu lassen mit der Folge von Kostensenkungen.
09.03.2026 Zu „Renten steigen um 4,24 %“ auf der Titelseite vom 6.3.2026 gilt es Folgendes festzuhalten: Ihre Publikation einer Lobeshymne auf sich selbst aus dem „Ministerium für Umverteilung“ aus dem Munde der Ministerin/Genossin „Bullshit“-Bärbel könnte als Versuch der FAZ zur Unterstützung der SPD in bevorstehenden Wahlkämpfen (Landtagswahl in Baden-Württemberg/die Kommunalwahl Bayern 2 Tage später) eingestuft werden. In Ihrem Artikel erfolgt keine Würdigung der Tatsache, dass vor dem Hintergrund eines jährlichen Zuschusses aus dem Bundeshaushalt für die gesetzlichen Renten von inzwischen über 110.000.000.000 € pro Jahr die neuerliche Erhöhung nur durch den Missbrauch von Steuerzahlungen Dritter erfolgen kann und es sich damit um „Geschenke“ an die Wähler im Ruhestand handelt (25.000.000 Rentner/Pensionäre). Ob damit der Sachverhalt der „versuchten Wählerbestechung“ nach § 108 Strafgesetzbuch erfüllt ist, sei zumindest als Frage aufgeworfen. Bei der Antwort könnte sich jedoch aufdrängen, dass der Umfang der Erhöhung ein Vielfaches des hier zu Lande noch erreichbaren Wachstums des Bruttosozialproduktes ausmacht. Dieses ist tatsächlich trotz „subventionierter“ Strohfeuer eher am Sinken. Bedenklich erscheint auch der Umstand, dass die so Beschenkten zu einer Generation gehören, die durch Vernichtung des Nachwuchses durch Abtreibungen (7.000.000) und Empfängnisverhütung den Generationenvertrag gekündigt hatte und damit eine demographische Katastrophe heraufbeschworen hat. Dies führt nun durch ungeregelten Import von Ersatz zu weiteren Belastungen der sozialen Sicherungssysteme (60.000.000.000 € pro Jahr?). Damit kann die Erhöhung der Renten bestenfalls nur durch Erhöhung von Schulden finanziert werden, schließlich durch Erhöhung von Steuern für noch in der Wertschöpfung verbliebene Teilnehmer des Wirtschaftslebens. Da Renten fast ausschließlich in den Konsum fließen, ist von diesen keine Erhöhung der Produktivität/Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft zu erwarten, obwohl allseits inzwischen vom Zusammenbruch der Infrastruktur bis zum Bildungsnotstand Klagen/Bekenntnisse zum Gegensteuern zu vernehmen sind. Da an alledem nicht zuletzt unser Bundeskanzler per Richtlinienkompetenz beteiligt ist, stellt sich abschließend die Frage, ob nicht Einstufung desselben als ein „Pinocchio“ noch mit Strafen/Bußgeldern gewürdigt werden muss. Laut Staatsanwaltschaft „Nein!“ So denn der betroffene Kanzler sich denn dann vielleicht doch per „Brandmauer“ nach links von seinen „Genossen“ in der Koalition abgegrenzte, würde sich (mit dem Tolerieren durch die AfD) noch ein „Happy-End“ wie im Buch von Carlo Collodi eröffnen.
07.03.2026 Zu Ihrem Kommentar „Reichlich besteuert“ am 14.3.2026 im Wirtschaftsteil ihrer Zeitung bedarf es folgender Ergänzung. Ihr Vorschlag, statt der Einkommensbesteuerung und Abgabenbelastung der Bürger eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu erwägen, verkennt die volkswirtschaftliche Binsenweisheit, dass dadurch ein sogenanntes Wertschöpfungs-Loch entsteht: Die mit dem Preis steigende Angebotskurve und fallende Nachfragekurve erfährt durch eine Mehrwertsteuer-Erhöhung eine Verschiebung des Schnittpunktes nach links. In Abhängigkeit von der sogenannten Preiselastizität erhöht sich durch die Mehrwertsteuer der Preis, sodass letztlich weniger nachgefragt wird. Das so entstehende Wertschöpfungs-Loch führt zu einer suboptimalen Nutzung des Produktionspotenzials. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass (genauso wie andere Steuern auch) eine Mehrwertsteuererhöhung keine Lösung für unsere Probleme ist. Die einzige Lösung besteht darin, den Anteil von Steuern und Abgaben an unserem Volkseinkommen zu reduzieren, mithin weniger auszugeben, insbesondere für Geschenke im Rahmen der Versuche zur Wählerbestechung durch soziale Gaben.
23.02.2026 Im Rahmen der heißen Phase des Wahlkampfes in Sachsen-Anhalt wurde die AfD Gegenstand von Vorwürfen, die – im Rahmen der bescheidenen Möglichkeiten zur Einstellung von Hilfskräften von Mandatsträgern auf Kosten des Steuerzahlers – darauf hinauslaufen, dass „Vetternwirtschaft“ betrieben wird und „über Kreuz“ Familienangehörige angestellt werden. Tatsächlich ist dieses Phänomen durchaus nichts Neues. Nach Angaben der „Bundeszentrale für politische Bildung“ lässt sich für die Berufe von Parteimitgliedern folgendes feststellen: Mit Positionen im öffentlichen Dienst sind bei der SPD 44 %, bei der CDU 30 % und bei den Grünen 44 % der Parteimitglieder bedacht. Im Hinblick darauf, dass bei der SPD im Rahmen unserer Entwicklung zu einer Gerontokratie hierzulande 54 % der Mitglieder und bei der CDU 53 % über 60 Jahre alt sind, lässt sich unschwer folgern, dass der Anteil der noch nicht in Pension/Rente befindlichen Mitglieder (schätzungsweise 70 %), die sich in den öffentlichen Dienst gebettet haben, noch weit über die genannten 44 % (SPD) bzw. 30 % (CDU) hinausgehen. Unter der Annahme, dass mindestens 50 % der über 60 Jahre alten Parteimitglieder in Pension/Rente sind ergibt sich, dass bei der SPD vermutlich 70 % und bei der CDU 50 % der noch beruflich aktiven Par-teimitglieder in öffentlichen Diensten stehen. Die verheerenden Folgen für die Gewaltenteilung sind offensichtlich und waren durch den Art. 134 Grundgesetz schon 1948 vorausgesehen worden. Wie bei Gänsen vor St. Martin sind Schritte zur Eindämmung dieser Selbstbedienung und Zerstörung der Gewaltenteilung jedoch nunmehr seit fast 8 Jahrzehnten vermieden worden. Bei den fatalen Folgen dieser Vetternwirtschaft unter Parteifreunden/Parteigenossen ist ferner zu berücksichtigen, dass selbst temporäre Regierungsbeteiligungen mit ministerialen Würden zu einem Vollstopfen von insbesondere höheren Positionen mit Parteifreunden führen. Selbst nach dem Ausscheiden (unter der Ebene Staatssekretär) aus der Regierung verbleiben inthronisierte Parteifreunde dann (insbesondere Umweltministerien unter Grünen) in ihren Pfründen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass zwar nicht notwendigerweise Verwandte/Verschwägerte in lukrative steuerfinanzierte Beschäftigungs-verhältnisse bugsiert werden, jedoch Parteifreunde. Die Entartung der Parteien-Demokratie in eine Vetternwirtschaft im Rahmen des Parteien-Filzes seit Jahrzehnten beginnt inzwischen die Funktions-Fähigkeit unserer Heimat zu gefährden. Familiäre Bande werden lediglich von Parteiinternen Loyalitäten, Seilschaften, Pokerrunden, etc. in den Schatten gestellt. Abschließend sei als Randnotiz nur angemerkt, dass die so geschaffenen Strukturen dadurch verfestigt werden, dass im Falle neuer oder sich öffnender Planstellen die Rekrutierung der neuen Mitarbeiter vorzugsweise Behörden intern erfolgt und nicht ausgeschrieben werden, um das Aufsteigen nur für vorhandene Parteifreunde in höhere Gehaltsklassen zu erleichtern bzw. Wohlverhalten, Anpassungsfähigkeit, Loyalität zu den Entscheidern zu belohnen und unsichere Kantonisten ohne Parteizugehörigkeit abzublocken. Fazit: Ohne Wiederherstellung der Gewaltenteilung ist nicht zu erwarten, dass die verkrusteten Strukturen zu den Entscheidungen in der Lage sind, die uns unsere Zukunft wiedergewinnen lassen.
02.02.2026 Als Geschäftsführer eines zivilen Dienstleisters im Bereich Life Support Services in Afghanistan 2006 - 2008 mit Schwerpunkt Unterbringung und Logistik für ISAF/US erlaube ich mir zu Ihrem Artikel vom 26.1.2026. „Trump nimmt (nur) Großbritannien von NATO-Kritik“ aus, folgende Anmerkungen: Tatsächlich haben sich im Rahmen ihrer Rules of Engagement die Kontingente anderer Truppensteller (inklusive Bundeswehr) sich nicht nur „ein bisschen zu- rückhalten“, sondern sich „hinter der Front“ in ihren Feldlagern „verkrochen“. Diese Lagebeurteilung Trump’s kann ich nur bestätigen: 95 % der Bundeswehr-Angehörigen haben nur zur An- und Abreise die befestigten Camps verlassen. Die von Außenminister Wadephul als „Helden“ bezeichneten 59 gefallenen Soldaten (0,06 % der eingesetzten 100.000) sind zu 90 % nicht etwa im Kampf gefallen, sondern Opfer von Unfällen bzw. Selbstmord-Anschlägen (einmal 16 im Bus zum Flughafen!) bzw. IED‘s geworden. Großbritannien hatte 562 Gefallene zu beklagen (Kontignent etwa so groß wie das der BRD), die USA 2452. Dazu 3800 Mitarbeiter privater Contractors (Private Military Company). Dänen fielen 44, davon 37 im Kampf. Im Irak fielen 4800 amerikanische Soldaten! Zu Kampfhandlungen der Bundeswehr im engeren Sinne ist es lediglich 2009/10 gekommen. Luftunterstützung (inkl. Verwundetentransporte nachts) musste von US-Kräften gestellt werden. Im Vergleich zu Hellmand/Kandahar wo Bundeswehr Einsatz verweigert hatte, war der Bundeswehr-Einsatzraum im Norden des Landes als Siedlungsgebiet der die Taliban opponierenden Kräfte vergleichsweise „befriedet“. Kampfhandlungen im Süden wurden im Wesentlichen von Großbritannien und den USA getragen, nicht nur im Rahmen von ISAF, sondern auch Operation Enduring Freedom (nicht unter NATO-Kommando). Dabei hatten die Dänen in Relation zu ihrer Einsatzstärke die höchsten Verluste zu tragen. Von der Bundeswehr bis auf Bataillonsebene (Kandahar) gestellte sogenannte „Mentoren“ zur Beratung der afghanischen Kommandeure hatten nie gemeldet, dass Einsatzstärke nur im Rahmen grenzenloser Korruption auf den Soldlisten vorhanden war. Probleme auch unserer Kontingente im Rahmen sogenannter posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) waren eher der Langeweile geschuldet als den Kampfeinsätzen. Deutsche Beteiligungen im Rahmen der „Entwicklungshilfe“ flossen im Wesentlichen in den Ausbau des Flughafens in Masar e Sharif, um Zwischenstopps in Usbekistan zu vermeiden, die dann doch weiter erfolgten, da infolge umliegender Gebirgszüge um den Flughafen Sicherheit nicht gegeben war (Lenkwaffen). Dienstleister der Bundeswehr waren in den Opium-Schmuggel engagiert, was z.B. 2007 zum Köpfen zweier Geschäftsführer, der in diesem Bereich aktiven Firma, geführt hatte. Im Ergebnis sind die „herabsetzenden Äußerungen“ durch Trump über die Truppen von NATO-Verbündeten zumindest nicht abwegig und durchaus nachvollziehbar. Nach 70 Jahren Frieden für die Bundeswehr scheint die Einsatzbereitschaft tatsächlich nicht nur in Bezug auf Material gelitten zu haben, wobei es in Afghanistan auch an einem klaren Auftrag fehlte.
14.01.2026 Nachdem rechtzeitig zum Fest auch der Bundesrat die „Bescherung“ für Rentner im Umfange von weiteren 200 Mrd. € durchgewunken hat, wollen auch wir wenigstens mit guten Ratschlägen nicht zurückstehen und dem geneigten Leser eine Lösung für das Aufhalten des Niederganges unseres Gemeinwesens („Buntland“) präsentieren. Die Komposition der Entscheidungsträger in unseren Parlamenten muss in Zukunft unter Beachtung der im Grundgesetz verfügten Weichenstellungen erfolgen, um der Legislative über das Durchwinken von Vorhaben der Exekutive ihre essenzielle Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens durch Gewaltenteilung zurückzugeben: 1. Gewaltenteilung Gemäß Art. 137 Grundgesetz ist öffentlich-rechtlich Beschäftigten und Richtern das passive Wahlrecht zu nehmen. Dieses schließt auch Beschäftigte ein, die in privatwirtschaftlich organisierten Einheiten angestellt sind, die sich im öffentlichen Besitz befinden (z. B. Bahn). Im Sinne dieses Artikels ist auch Empfängern von Transferzahlungen (von Rentnern bis zum Bürgergeld-Empfänger) aus Steuermitteln in analoger Weise das passive Wahlrecht zumindest dann zu entziehen, wenn mehr als 50 % des Einkommens auf diese Weise generiert wird. Nur so ist die Selbstbedienung aus öffentlichen Kassen zu beherrschen. 2. Gleichheit Gemäß Art. 3 in Verbindung mit Art. 1 und Art. 33 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dieses Menschenrecht wird dann jedoch per Gesetz Kindern vorenthalten und entkernt das Beabsichtigte im Wesensgehalt. Im Ergebnis wird durch eine gesetzliche Regelung diese Gleichheit Kindern vorenthalten. Die entwicklungsbedingten Beschränkungen der eigenen Willensbildung bei diesen kann jedoch bis zum Erreichen des Wahlrechtes dadurch kompensiert werden, dass die jeweiligen Erziehungsberechtigten dieses Wahlrecht für Ihre Kinder wahrnehmen. Nur so lässt sich das Abrutschen in eine Gerontokratie, das vor dem Hintergrund der Altersklassenentwicklung (25.000.000 Wahlberechtigte Rentner/Pensionäre etc.) sich beschleunigt, verhindern. Hierzu ist berichtenswert, dass seit Einführung dieser Stimmabgabe für (bis zu 4) Dritte die Zahl der Briefwähler sprunghaft auf nunmehr 40 % angestiegen ist. Mit Blick auf die Pflegebedürftigkeit bei diesen ist nicht auszuschließen, dass die Stimmabgabe durch Pflegekräfte beeinflusst worden ist, die schon durch die Berufswahl erkennen lassen, dass diese sich sozialen Belangen verpflichtet wähnen und so die generierten Stimmen vor allem des Sozialen sich berühmender Parteien zuteilwerden lassen. 3. Parteien-Demokratie Gemäß Art. 21 Grundgesetz wirken die Parteien lediglich bei der demokratischen Willensbildung mit. Tatsächlich bestimmen jedoch die Parteien, die lediglich unter ein Prozent der Wahlberechtigten zu ihren Mitgliedern zählen, allein unser Schicksal. Inzwischen sogar den Bestand unseres Staates, da Hoheitsrechte gemäß Art. 23 an eine europäische Union übertragen wurden und dort ersonnene Verordnungen unmittelbare Rechtskraft hierzulande entfalten. Um den Wählerwillen deutlicher abzubilden, ist auf die Wahl von „Listen“ (auf Wahlzetteln jedoch nur die 5 Erstplatzierten genannt), zu verzichten. Nur so ist die in Art. 38 kodifizierte unmittelbare, gleiche Wahl sicherzustellen, um Abgeordnete zu haben, die nicht dem Fraktionszwang unterworfen werden können, sondern gemäß Art. 38 an „Aufträge und Weisungen“ als Vertreter des ganzen Volkes nicht gebunden sind. Tatsächlich sollten die Volksvertreter nur noch aus den zur Wahl antretenden Kandidaten in den Wahlkreisen bestimmt werden. Im Ergebnis kommt damit das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung. Als Modifikation könnte nach Vorbildern anderswo eingebaut werden, dass es bei zu knappen Differenzen zwischen den beiden Erstplatzierten innerhalb von 2 Wochen zu einer Stichwahl kommt. Das Verhältniswahlrecht entfällt damit. 4. Entzug aktiven Wahlrechtes Gemäß Art. 137 erfolgt dieses bereits für das passive Wahlrecht. Erweiterung erscheint jedoch erwägenswert, getragen von der Überzeugung, dass Wähler, die ihr eigenes Leben nicht oder nur unter inakzeptabler Verletzung der Rechte der Mitmenschen auf die Reihe bekommen, Einfluss auf die Gestaltung des Ganzen verlieren sollten. Als Beispiele seien genannt: – Zu Gefängnisstrafen Verurteilte – Anerkannte geistig Behinderte, Drogenabhängige, Alkoholiker etc. – Des Sorgerechtes für Kinder verlustig Gegangene – Dauerhaft in Bürgergeld/Sozialhilfe sich Einnistenden 5. Berufspolitiker Beschränkung der Stehzeit/Wiederwahl auf lediglich eine weitere Legislaturperiode. Gemäß Art. 48 Grundgesetz Deckelung der „Entschädigung“ der Abgeordneten auf ihren jeweiligen Durchschnittsverdienst der letzten 5 Jahre vor Übernahme des Mandates, da gemäß Art. 66 Grundgesetz an Erwerbsarbeit gehindert. Im Sinne der Gewaltenteilung ist die Übernahme von Regierungsämtern für Abgeordnete auszuschließen. Aus demselben Grunde sind Parteimitglieder zumindest für den höheren Dienst in der Exekutive und öffentlichen Unternehmen auszuschließen, wegen offensichtlichen Missbrauches im Rahmen der Ämterpatronage insbesondere bei Regierungswechseln. Nur auf die oben skizzierte Weise ist die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative sicherzustellen und damit auch, dass langfristig Entscheidungen für das Funktionieren unseres Gemeinwesens nicht mehr von an Aufträge und Weisungen der Regierung orientierten, sondern nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten, gefällt werden (siehe dazu Art. 38 Grundgesetz). Die Komposition unserer Vertreter wird sich dann zweifellos ändern. Dazu wird verweisen auf unseren Website-Eintrag vom 08.12.2025
12.01.2026 Das Erstarken der „AfD“ in Meinungsumfragen und 5 Landtagswahlen in 2026 hat uns zu der Würdigung programmatischer Aussagen der AfD in deren Internet- Auftritten veranlasst: Außenpolitische Ambitionen zeichnen sich trotz des Überfalles auf die Ukraine dadurch aus, dass freundschaftliche Beziehungen zum Usurpator Russland gefordert werden. Hierzu kann ich berichten, dass ich als Gründungsmitglied der AfD in Brandenburg – dann nach 2 Jahren anlässlich eines Zwergenaufstandes gegen Lucke/Henkel wieder ausgetreten war – schon damals darüber irritiert war, dass der AfD-Landesvorsitzende, Dr. Gauland, im-mer wieder der russischen Botschaft in Berlin vorstellig wurde. Dieses sogar an einem Wo-chenende, wo sich dieser als Landesvorsitzender aus der Formulierung des Programmes für die damalige Landtagswahlen Brandenburg aus eben diesem Grunde abgemeldet hatte. Herausgestellt wird die Notwendigkeit zum Eindämmen von Völkerwanderungen durch Reduzierung von großzügigen finanziellen Anrei-zen und rigorose Grenzkontrolle, inklusive Begrenzung Zuzug von Familienmitgliedern und Rückführung illegaler Einwanderer, insbesondere solcher mit kriminellen Ambitionen. Das Aufstocken des Rentenniveaus auf 70 % des letzten Einkommens ist als Bestechungsversuch des Wählers im Rahmen eines sogenannten Wahlkampfes zu sehen, da nicht erkennbar ist, wer diese zusätzlichen Mittel noch aufbringen soll, nachdem schon die bisherige Alimentierung von Rentnern und Pensionären finanziell nicht mehr tragfähig ist. Die Forderung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht ist zwar Gegenstand des „AfD“ Wahl-Programmes, jedoch auf Betreiben des „Gauleiters“ in Thüringen, Herrn Höcke, nunmehr Gegenstand eines Verfahrens wegen parteischädigenden Verhaltens gegen den eigenen verteidigungspolitischen Sprecher, Oberst a.D. Matthiesen, der eben diese Wiedereinführung gefordert hatte. Dieses Verfahren wird damit begründet, dass es im Ergebnis nicht zumutbar sei, sich für unseren Staat zur Verfügung zu stellen und am Ende sogar dafür das Leben zu opfern, da dieser zu sehr von den Vorstellungen der AfD abweicht. Nach diesem Programmpunkt habe ich nicht mehr weitergelesen: Obwohl derzeit 1/3 Bundeshaushalt zur Stützung von Renten-, Pflege- und Krankenkassen aufgewendet werden, noch eine drastische Erhöhung der Geschenke zu fordern, kann entweder nicht ernst gemeint sein, oder nicht ernst genommen werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass hier und da das eine oder andere als Programm ausgegeben wird, um potentielle Wähler zu ködern. Noch nie mussten/konnten irgendwelche Bestandteile dieses Programmes realisiert werden. Tatsächlich ist zu erwarten, dass schon an innerparteilichen Inkonsistenzen Umsetzungen des „AfD“-Programmes scheitern werden, da zwar Einigkeit über die Ablehnung unseres Staatswesens besteht, jedoch eine Einigkeit hinsichtlich einer Alternative fehlt. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, dass zumindest in z. B. Sachsen-Anhalt die „AfD“ eine so große Mehrheit gewinnt, dass diese eine Regierung stellt. Auf diese Weise wird deutlich werden, dass über das Kritisieren von Missständen hinaus dort keine Fähigkeit besteht, uns aus der gegenwärtigen Misere herauszuführen.